Aliquotierung der Zuverdienstgrenze bei Studienbeihilfenbezug nach Erstanträgen
Nach einem warmen und hoffentlich schönen Sommer starten wir wieder voller Elan in den Herbst! Die jährliche Zuverdienstgrenze für das Jahr 2024 liegt bei € 16.455,–. Bei einem Studienbeihilfenbezug nach fristgerechten Erstantrag im Wintersemester wird